Recht und Online-Texte (Teil 6) – Die Datenschutzgrundverordnung DSGVO, mit Checkliste zur Umsetzung

Datenschutzgrundverordnung, DSGVO mit Checkliste

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die jedes Unternehmen betrifft und einen neuen europaweit einheitlichen Datenschutzstandard schafft. Bis dahin müssen zahlreiche Vorbereitungen getroffen werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Unternehmen stehen hier unter großem Druck, da Verstöße mit der neuen Rechtslage viel stärker sanktioniert werden. Bußgelder von bis zu 20.000.000 EUR oder von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes sind möglich. Rechtsanwalt Dr. Mathias Schneider erläutert, worauf es jetzt ankommt. Am Ende des Beitrags finden Sie eine kostenlose Checkliste.

Was ist die Datenschutzgrundverordnung und welche Neuerungen bringt sie mit sich?

Dr. Mathias Schneider: Das Ziel der Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) ist die Vereinheitlichung des Datenschutzstandards innerhalb der Europäischen Union. Die Unterschiede der bislang gültigen nationalen Gesetze sollen damit beseitigt werden. Die DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und enthält zahlreiche neue Regelungen wie etwa zur datenschutzrechtlichen Einwilligung, zur Stellung des Datenschutzbeauftragten und zur erweiterten Haftung bei Datenschutzverstößen. Auch die bereits heute geltenden Betroffenenrechte wurden erweitert und ergänzt. Außerdem wurde die Reichweite des europäischen Datenschutzrechts durch die DSGVO erheblich ausgeweitet. Die neuen Vorgaben müssen global tätige Unternehmen mitunter sogar in Drittstaaten umsetzen.

Wie wirkt sich die DSGVO auf mein Unternehmen aus?

Dr. Mathias Schneider: Im Gegensatz zu europäischen Richtlinien müssen Verordnungen nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Sie gelten unmittelbar ab Inkrafttreten. Neben den bereits schon heute bestehenden Vorgaben gibt es auch neue Pflichten, die fast alle Unternehmen betreffen. Die negativen Konsequenzen bei Nichtbeachtung der neuen Regelungen können enorm sein. Das wird auch mit Blick auf die Bußgelder deutlich, die bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verhängt werden können. Sie wurden durch die DSGVO empfindlich erhöht und können sich nun auf bis zu 20.000.000 EUR oder bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes belaufen.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Dr. Mathias Schneider: Da die Zeit bis zum Inkrafttreten der DSGVO langsam knapp wird, sollten Unternehmen dringend ihre eigene Betroffenheit prüfen und Vorbereitungen treffen, um den neuen Vorgaben zu entsprechen. Bereits bestehende Datenschutzkonzepte müssen auf ihre Eignung für den neuen Rechtsrahmen überprüft werden. Sollte noch gar keines vorhanden sein, wird es nun höchste Zeit.
Das inzwischen durch den deutschen Gesetzgeber erlassene Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG-EU) komplettiert den neuen Rechtsrahmen. Das alte BDSG wird damit durch ein neues ersetzt. Es tritt zeitgleich mit der DSGVO in Kraft und muss ebenfalls berücksichtigt werden.

Um Unternehmen die Vorbereitung auf die neuen Regelungen zu erleichtern, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Merkposten zusammengestellt, die zur Vorbereitung auf die DSGVO zur Hand genommen werden sollte.

» Download kostenlose Checkliste zur Datenschutzgrundverordnung der Rechtsanwaltskanzlei HLFP

Damit Sie nicht in die Rechtsfalle tappen, haben wir für Sie die relevantesten Themen rund um das Thema „Onlinerecht“ in Zusammenarbeit mit Medienanwalt Dr. Mathias Schneider der Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte mbB zu einem Leitfaden gebündelt. Diesen können Sie sich als PDF-Dokument kostenlos herunterladen. Hier geht’s zum Leitfaden:

Leitfaden Online-Recht
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Dr. Mathias Schneider
Mathias Schneider

Dr. Mathias Schneider ist Rechtsanwalt bei der Sozietät Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte mbB (HLFP) und dort auf IT-Recht sowie Datenschutz spezialisiert. Besondere Schwerpunkte liegen dabei im Bereich des E-Commerce und des Online-Marketing.In seiner Ausbildung verbrachte er Stationen in Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam) und Sydney (Australien). Danach war er promotionsbegleitend zunächst an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz (Prof. Dr. Busche) und am Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz tätig.
Dr. Schneider publiziert regelmäßig Fachbeiträge zum IT-Recht und ist gefragter Referent auf fachspezifischen Veranstaltungen, zuletzt beispielsweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Apps. Seine Promotion erwarb er mit einer Arbeit über die Rechtsbeziehungen in virtuellen Welten.

Kontakt

Hoffmann Liebs Fritsch & Partner
Rechtsanwälte mbB
Telefon +49 (0) 211 51882 – 197
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E-Mail mathias.schneider@hlfp.de
Internet www.hlfp.de
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Weitere Beiträge aus der Beitragsreihe mit Dr. Mathias Schneider:

Recht und Online-Texte (Teil 1) – Der Pressekodex
Im ersten Teil widmen wir uns den Bestimmungen und Eigenheiten des deutschen Pressekodex.

Recht und Online-Texte (Teil 2) – Geschützte Begriffe und wie Sie am besten mit ihnen umgehen
Im zweiten Teil finden Sie heraus, ob ein Begriff geschützt ist und wie Sie ihn verwenden dürfen.

Recht und Online-Texte (Teil 3) – Impressumspflicht in Deutschland
Im dritten Teil zeigen wir Ihnen, wie Sie die Impressumspflicht einhalten und welche Informationen im Impressum Pflicht sind.

Recht und Online-Texte (Teil 4) – Abmahnungen in der Online-Welt
Im vierten Teil finden Sie heraus, wie Sie im Falle einer Abmahnung am besten reagieren sollten.

Recht und Online-Texte (Teil 5) – Bilder nutzen ohne das Urheberrecht zu verletzen
Beim Veröffentlichen im Internet wird Ihnen das Urheberrecht immer wieder begegnen. Erfahren Sie im sechsten Teil, wie Sie fremde Bilder nutzen können, ohne das Urheberrecht zu verletzen.

Recht und Online-Texte (Teil 7) – Facebook Custom Audiences: Was ist das? Und was ist zu beachten?
Im siebten Teil erfahren Sie, worauf Sie bei der Verwendung von Facebook Custom Audiences und Facebook Pixeln achten müssen.

Weitere Rechtsbeiträge:

Vermeidung rechtlicher Fehler in Pressemitteilungen – 12 Tipps
Professionelle und zugleich qualitativ hochwertige Pressemitteilungen sind die Basis für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit. Als Grundlage für die Professionalität ist es wichtig, Pressemitteilungen immer sachlich und regelkonform zu schreiben.

5 Tipps: So machen Sie Ihre Bilder und Grafiken rechtssicher
Ein gutes Bild oder eine ansprechende Grafik darf heute in einer Online-Pressemitteilung nicht mehr fehlen. Bei der Nutzung von Bildern, Grafiken und Videos gibt es rein rechtlich aber einiges zu beachten.

2 thoughts on “Recht und Online-Texte (Teil 6) – Die Datenschutzgrundverordnung DSGVO, mit Checkliste zur Umsetzung

  1. Hallo Herr Dr. Schneider,

    lässt sich schon ein erstes Fazit ziehen, in wie weit Unternehmen durch die Missachtung der DSGVO abgemahnt werden? Es wurde ja im Vorfeld über eine mögliche große Abmahnwelle gesprochen. Haben Sie hiervon Kenntnis?

    Viele Grüße
    Michael Andre

    • Hallo Herr Andre,

      vielen Dank für Ihre interessante Frage. Das Thema interessiert sicherlich viele unserer Leser – und uns auch.

      Die Rechtsanwälte Dr. Mathias Schneider und Peter Huppertz, LL.M von der Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf haben zu diesem Thema einen aktuellen Fachbeitrag veröffentlicht, auf den wir verweisen möchten: “Die DSGVO ist da, die ersten Abmahnungen auch – Was kommt nun?

      Mit freundlichen Grüßen
      Monika Zehmisch, Team Adnion

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