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Was ist Assistini?
Assistini ist Ihr neuer digitaler Assistent, der darauf spezialisiert ist, Ihre PR- und Social-Media-Aktivitäten effizienter, effektiver und einfacher zu gestalten. Als Ihr smarter KI-Textassistent, teilt Assistini die Vision von PR-Gateway und Blog2Social, die Erstellung und Planung von Inhalten in der Öffentlichkeitsarbeit und auf Social Media zu vereinfachen und zu optimieren.
Assistini Ki Textassistent für PR- und Social Media
Das bietet der KI Textassistent Assistini: die Highlights
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Pressemitteilungen erstellen: Transformieren Sie bestehende Texte oder lassen Sie sich auf Basis eines von Ihnen vorgegebenen Themas mit Assistini ansprechende Pressemitteilungen erstellen.
Suchmaschinenoptimierte Texte erstellen: Erhöhen Sie die Sichtbarkeit Ihrer Social Media Posts, Pressemitteilungen, Blogbeiträge und Webseitentexte, um mehr Traffic zu generieren.
Werbeanzeigen erstellen: Erzeugen Sie direkt aus kurzen Produkt- oder Dienstleistungsinformationen effektive Werbeanzeigen. Ideal für Marketing- und Social Media Experten, die schnell prägnante Anzeigen benötigen, um die Aufmerksamkeit und das Engagement zu erhöhen.
Bilder und Videoinhalte erkennen: Sparen Sie kostbare Zeit und nutzen Sie die Kraft visueller Inhalte. Assistini analysiert sowohl Ihre Bilder als auch ganze Videos, um perfekt abgestimmte Texte zu generieren.
Keywords finden: Entdecken Sie relevante Schlüsselwörter und Hashtags für Ihre Pressemitteilungen, Blogbeiträge, Social Media Posts oder Produktbeschreibungen. Assistini lässt Ihre Inhalte sichtbar werden, um Ihre Zielgruppe effektiv zu erreichen.
Veranstaltung erstellen: Steigern Sie die Sichtbarkeit Ihrer Veranstaltungen mit Assistini. Unser KI-Generator fertigt maßgeschneiderte Texte, die Ihre Events in das richtige Licht rücken. Teilen Sie uns einfach Ihre Grundidee mit und Assistini kreiert die perfekte Ansprache, um Ihre Veranstaltung effektiv in Pressemitteilungen und PR-Materialien zu bewerben.
Text übersetzen: Überwinden Sie Sprachbarrieren und erweitern Sie Ihre internationale Reichweite. Durch das Übersetzen Ihrer Beiträge in bis zu 28 Sprachen, sichern Sie sich den Zugang zu einem globalen Publikum. Ideal, um Ihre Präsenz auf internationalen Märkten zu stärken, neue Zielgruppen zu erschließen und die Sichtbarkeit Ihrer Inhalte zu maximieren. Schnell, unkompliziert und zielgerichtet, um Ihre digitale Kommunikation weltweit zu optimieren.
Text korrigieren: Lassen Sie Ihre Texte schnell und zuverlässig mit der Korrekturfunktion von Assistini prüfen, um stets hochwertige und fehlerfreie Inhalte zu präsentieren.
Text zusammenfassen: Transformieren Sie Ihre Fachartikel und Branchenberichte in prägnante Pressemitteilungen für die digitale Öffentlichkeitsarbeit. Diese Funktion ermöglicht es Ihnen, aus umfangreichen Analysen und Informationen sofort teilbare Kurztexte zu erstellen. Ideal, um die Sichtbarkeit Ihrer Botschaften zu erhöhen, Interesse zu wecken und Ihre Pressearbeit effektiv zu gestalten. Schnell, unkompliziert und zielgerichtet.
Setzen Sie Assistini ein, um Ihre Prozesse mit PR-Gateway und Blog2Social zu optimieren und erleben Sie, wie der KI Textassistent Ihren Arbeitsablauf beschleunigt und vereinfacht.
Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um Assistini kennenzulernen:
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Krise in einem umfassenden Leitfaden zur Krisenkommunikation zusammengestellt.
Eine Krise kommt immer unerwartet
Es ist schon erstaunlich, wie viele Krisen man in 20 Jahren Unternehmensgeschichte durchlebt: Gestartet sind wir im Jahr 2000, als gerade die New Economy Blase platzte, ein Jahr später kamen die Terroranschläge vom 11. September 2001, dann die Wirtschafts- und Finanzkrise 2007, abgesehen von ganz eigenen marktspezifischenEinbrüchen und Rückschlägen. Auch andere Virus-Epidemien wie SARS, Schweinegrippe, Noro-Virus und Influenza-Wellen haben wir durchlebt. Keine Krise lässt sich wirklich gut vorbereiten, geschweige denn beherrschen.
Der aktuelle SARS-CoV 2 Ausbruch und der anschließende soziale und ökologische Lockdown bedroht die Existenz vieler Unternehmen und damit Arbeitsplätze und die finanzielle Sicherheit von Arbeitnehmern. Die Dynamik der sich täglich ändernden Regeln und Vorschriften für Schutzmaßnahmen in Wirtschaft und Gesellschaft fordert von Unternehmen und Mitarbeitern mit der gleichen Dynamik und Flexibilität zu reagieren.
Da wir schon immer digitale Produkte und Dienstleistungen angeboten haben, konnten wir unsere Arbeitsprozesse für unsere Mitarbeiter relativ schnell auf das dezentral Arbeiten vom HomeOffice aus umstellen. Auch unsere Systeme sowie die Kundenbetreuung konnten wir regulär aufrecht erhalten. Trotzdem stellt auch die COVID19 Pandemie wieder neue Herausforderungen an uns und vor allem an die Unternehmenskommunikation, denn wie in jeder Krise ist vor allem eine schnelle und transparente Kommunikation besonders wichtig, um das Vertrauen und die Loyalität von Kunden zu stärken.
Was verändert die Corona-Krise?
Vor allem wirft die Corona Krise viele neue Fragen auf:
Wie verändert die anhaltende Krisensituation die Wirtschaft und die Gesellschaft
Was sind die drängstendsten Themen, mit denen sich Menschen und Unternehmen jetzt beschäftigen?
Wie müssen sich Angebote, Marketing und Vertrieb verändern?
Welche Auswirkungen hat das auf die Unternehmenskommunikation?
Wie erreichen Unternehmen in der Krise Kunden, Partner und Öffentlichkeit am effektivsten?
Welche Kommunikationskanäle funktionieren am Besten?
Welche Maßnahmen bringen tatsächlich etwas?
Was sind die wichtigsten Tools für die Krisenkommunikation, die ich auch vom Homeoffice aus einsetzen kann?
Tipps und Ressourcen für die Krisenkommunikation
Auch wir beschäftigen uns mit diesen Fragen. In den vergangenen Wochen haben wir versucht, Antworten zu finden, um Sie mit unseren Erfahrungen, Tipps undIdeen für das Krisenmanagement und die Krisenkommunikation zu unterstützen.
Leitfäden Krisenkommunikation und Krisen-Pakete
Diese Informationen haben wir in einem umfassenden Leitfaden zur Krisenkommunikation zusammengestellt. Zusätzlich erhalten Sie ein Krisen-Paket mit weiteren Leitfäden, Checklisten, Contentideen und Tools.
Corona-Newsroom: Aktuelle Informationen für die Krisenkommunikation
In unseren Corona-Newsrooms finden Sie einen Wegweiser durch die Krisenkommunikation mit vielen Tipps, Tools, Beiträgen und Anleitungen, die wir laufend ergänzen und aktualisieren.
Auch in der Corona-Krise suchen Unternehmen nach Mitarbeitern. Krankenhäuser und Arztpraxen brauchen schnellstmöglich medizinisch geschultes Personal wie Ärzte, Krankenschwestern und Pflegefachkräfte. Supermärkte suchen Lagerarbeiter und Helfer, um der starken Nachfrage gerecht zu werden. Die Landwirtschaft sucht dringend Erntehelfer, da Arbeitskräfte aus dem Ausland nicht mehr einreisen dürfen. Die IT-Branche sucht Spezialisten für den Ausbau der digitalen Infrastruktur, um Homeoffice, Video-Konferenzen und virtuelles Arbeiten möglich zu machen. Und natürlich müssen sich alle Unternehmen auf die Zukunft vorbereiten und dazu gehört auch ein fortlaufendes Recruiting-Management. Denn wichtig ist, die Zeit nach der Krise nicht zu vergessen. Denn jede Krise bietet auch neue Chancen und Möglichkeiten.
Doch das Coronavirus hat neben gesundheitlichen und ökonomischen Auswirkungen auch Folgen auf den Bewerbungsprozess in allen Unternehmen. Auf soziale Kontakte sollten wir bestmöglich verzichten. Doch was bedeutet dies nun für den laufenden Bewerbungsprozess? Wenn in vielen Unternehmen der direkte Kontakt nur sehr eingeschränkt erfolgen darf oder Mitarbeiter von zu Hause arbeiten, muss die Suche nach Mitarbeitern und der Bewerbungsprozess trotzdem weiterlaufen. Hier sollten die Arbeitgeber sowie die Bewerber gerüstet sein und Alternativen zu persönlichen Bewerbungsgesprächen bieten.
Folgende Möglichkeiten haben Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise, um mit Bewerbern in Kontakt zu treten und ihren Rekrutierungsprozess zu optimieren.
Schritt 1: Bewerberkommunikation
Weisen Sie Ihre Bewerber darauf hin, wie der aktuelle Bewerbungsprozess in der Corona-Zeit weiterlaufen wird.
Der Erstkontakt mit den Bewerbern läuft wie gehabt per E-Mail und Social Media.
Senden Sie dem/der Bewerber/in eine Bewerbungsbestätigung per E-Mail. Das hinterlässt einen positiven Eindruck und baut eine klare Kommunikation mit Ihren Bewerbern auf.
Fordern Sie fehlende Unterlagen oder ggf. Referenzen per E-Mail an.
Bei noch offenen Rückfragen kontaktieren Sie den/die Bewerber/in per E-Mail oder Telefon.
Schritt 2: Candidate Management
Vermerken Sie für jede Bewerbung einen Status, um den Überblick zu behalten und um zu entscheiden, welche Bewerber/innen in die engere Auswahl kommen, z.B.:
Neu
Vorauswahl – Screening
Absage
Zusage
Online-Interview
Schritt 3: 4 einfache Tools für Online-Interviews
Bieten Sie für das Bewerbungsgespräch einen Video-Call an, um die Bewerber Face-to-Face zu sehen und so auch ohne direkten Kontakt eine persönliche Gesprächssituation zu simulieren. Fast so, wie bei einem real stattfindenden Erstgespräch.
Auch die finale Gesprächsrunde kann als virtuelles Vorstellungsgespräch durchgeführt werden, sogar mit mehreren Teilnehmern.
Die Umsetzung ist sehr einfach, sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Bewerber. Selbst ohne technische Vorkenntnisse lässt sich das virtuelle Vorstellungsgespräch via Smartphone oder Tablet umsetzen.
Die folgenden Tools können Sie einfach und schnell, teilweise sogar kostenlos für den Recruiting Prozess einsetzen:
Strukturieren Sie das Online-Interview für jede/n Bewerber/in individuell. Folgender Aufbau macht das Interview übersichtlich:
Begrüßung / Vorstellung
Fragen zum Lebenslauf
Fragen an den/die Bewerber/in, um herauszubekommen
ob er oder sie die Ziele des Unternehmens teilt.
welche Motivation er oder sie hat.
welche Soft- und Hardskills er oder sie hat.
Fragen an den/die Bewerber/in könnten sein:
Was sind Ihre Ziele? Was möchten Sie erreichen?
Welchen konkreten Mehrwert würden Sie für das Unternehmen mitbringen? Erläutern Sie das anhand von Beispielen.
Was hat Sie in Ihrer vorangegangenen Anstellung motiviert – und was nicht?
In welchem Arbeitsbereich sind Sie gut? Erläutern Sie das anhand eines Beispiels.
Wann wären Sie verfügbar?
Was ist Ihre Gehaltsvorstellung?
Vorstellung des Unternehmens
Das Unternehmen sollte am Ende des Gespräches vorgestellt werden, um keine wertvolle Zeit zu verlieren, falls sich schon zuvor herausstellt, dass der/die Bewerber/in nicht zu dem Unternehmen und zu der ausgeschriebenen Stelle passt.
Schritt 5: Auswertung und eine schnelle Entscheidung
Notieren Sie direkt nach dem Online-Interview Ihre Eindrücke aus dem Gespräch und gleichen Sie diese mit den Anforderungen der Stelle ab.
Senden Sie die Zusage oder Absage per E-Mail oder kontaktieren Sie den/die Bewerber/in per Telefon.
Treffen Sie zeitnah eine Entscheidung. Zeitnahe Rückmeldung hinterlassen bei Ihren Bewerbern einen guten Eindruck – sogar wenn es sich um eine Absage handelt.
Nach einem Video-Call können Sie zusätzlich Ihrem/Ihrer Bewerber/in eine Testaufgabe stellen. Diese Aufgabe kann Ihr Bewerber von zuhause aus lösen und in einer Videokonferenz in einer ausgearbeiteten Powerpoint-Präsentation vorstellen. So haben Sie einen tieferen Überblick über die Leistungsmotivation des Bewerbers und wie dieser arbeitet.
Zusätzlich kann der/die Bewerber/in sich seinem künftigen Team in einer Videokonferenz vorstellen.
Schritt 6: Stellenangebote über Online-Medien und Social Media teilen – Social Recruiting
Personal zur Bewältigung der Corona-Krise ist jetzt genau das, was Arbeitgeber jetzt brauchen. Über die Social Media gewinnen Sie schnell genau die Fachkräfte, die Ihr Unternehmen jetzt braucht, zur Bewältigung der Corona Krise und zum Ausbau einer leistungsfähigen Zukunft für Ihr Business.
Veröffentlichen Sie Ihre Stellenangebote, aber auch Content Beiträge rund um Ihren Recruiting-Prozess und Ihr Employer-Branding auf Stellenportalen, aber auch auf Presse- und Themen-Portalen und natürlich auf den Social Media.
Content-Tipp: Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie Dank der richtigen Social Media Recruiting-Strategie passende Kandidaten gewinnen und die Stärkung Ihrer Arbeitgebermarke erreichen? Lesen Sie unsere “7 Tipps für ein erfolgreiches Social Media Recruiting”
Mit einer Blühwiesen-Patenschaft kann man zur Rettung der Artenvielfalt persönlich beitragen. Die Vielfalt heimischer Tier- und Pflanzenarten ist immer mehr gefährdet und bereits jetzt sterben die für uns wichtigen Bienenvölker nach und nach aus. Die Konsequenzen daraus für Mensch und Tiere sind langfristig schwerwiegend.
Wir finden: Die Umwelt geht jeden etwas an und deshalb fühlen wir uns auch angesprochen, wenn es gilt, einen Teil der Umwelt zu bewahren.
So wichtig sind Bienen
Bitte klicken Sie zum Vergrößern auf die Infografik. Wirtschaftsmacht Biene, Quelle Statista: https://de.statista.com/infografik/13843/wirtschaftsmacht-bienen/
Auch wenn die Bienen und Insekten im Vergleich zum Menschen klein und unbedeutend erscheinen, würden sie uns doch sehr fehlen – und nicht nur in Form von Honig auf dem Butterbrot. Bereits 25 % der Honigbienenvölker sind seit 1985 in Mitteleuropa ausgestorben.
Bienen sind nicht nur wichtig für die Artenvielfalt, sondern leisten auch Erstaunliches für unsere Wirtschaft:
Bis zu 90 % aller Wildpflanzen sind auf Bestäubung durch Tiere angewiesen.
Der Bestäubungswert liegt bei bis zu 500 Mrd. Euro jährlich von 100 Nutzplanzenarten (90 % der weltweiten Nahrung) werden 71 von Bienen bestäubt.
Seit 1985 sind in Mitteleuropa ca. 25 % der Honigbienenvölker ausgestorben.
Der vorzeigbare und duftende Umweltschutz mit eine Blühwiesen-Patenschaft
Nicht nur, aber auch mit Blick auf den 20. Mai – dem Weltbienentag – möchte die Adenion GmbH einen kleinen Beitrag zu einer grünen und blühenden Naturlandschaft und zum Erhalt der Artenvielfalt leisten und hat eine Blühwiesen-Patenschaft übernommen.
Um einen natürlichen Schutz- und Lebensraum für Bienen und andere Lebewesen zu schaffen, wandeln Landwirte in der rheinischen Region Ackerflächen in sogenannte Blühwiesen um. Das sind landwirtschaftliche Flächen, auf denen spezielle Saatmischungen für heimische Blühpflanzen ausgesät werden – ohne Pflanzenschutzmittel oder Düngung.
Diese Blühpflanzen bieten eine besondere Nahrungsquelle für Bienen und schaffen eine natürliche Oase für die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren. Während der gesamten Blühperiode. Wir möchten mit unserer Blühwiesen-Patenschaft einen kleinen Beitrag zum Schutz der Bienen und zum Erhalt der Artenvielfalt in der Region leisten.
Die Geschichte unserer Blühwiesen-Patenschaft
Die Blühwiesen-Patenschaft der Adenion GmbH liegt an einer Parzelle zwischen Stürzelberg und Zons. Anhand von Fotos, die wir vom Grenzhof Dormagen zur Verfügung gestellt bekommen, können wir miterleben wie unsere Blühwiese entsteht.
April 2019: Nun ist unsere Blumenwiese ausgesät. Noch ist nicht viel zu sehen von den glücklichen Bienen, aber auch im Winter bieten die Blüh-Flächen Insekten, aber auch Hasen, Rebhühnern und anderen Arten Nahrungsquelle und Schutz.
Mai/ Juni 2019: Die ersten Halme haben sich an die Oberfläche gekämpft und auch einige Tiere erfreuen sich an der Wiese. Die Bienen können kommen …
Juni 2019: Ab jetzt sind wir stolze Besitzer einer Sponsoren-Urkunde.
Juni/ Juli: Die Blühwiese erstrahlt jetzt in voller Blüte. Mitte Juli werden wir uns außerdem mit allen Mitarbeitern auf den Weg machen, um unsere Blühwiese zu bestaunen.
Juli: Gemeinsam mit allen Mitarbeitern haben wir uns auf den Weg zu unserer Blühwiese gemacht. Dabei konnten wir tatsächlich so manch glückliches Insekt entdecken.
Naturkatastrophen, Hungersnöte und Kriege – die stärksten Zerstörungen treffen vor allem die Schwächsten: die Kinder. Deshalb leisten die SOS-Kinderdörfer neben den langfristigen Projekten in akuten Katastrophen- und Krisengebieten Nothilfe für Kinder und Familien.
Der 20. Dezember wurde im Jahr 2005 von der UN-Generalversammlung zum internationalen Welttag der Solidarität erklärt. Er soll an die Wichtigkeit erinnern, bei weltweiten Problemen gemeinsam zu agieren.
Auch Adenion möchte Verantwortung übernehmen und unterstützt deshalb seit 2011 die SOS-Kinderdörfer weltweit. Neben unserer Patenschaft von zwei Dörfern auf Haiti und in Kambodscha, wählen unsere Mitarbeiter zu jedem Jahresende ein Projekt aus, das Adenion finanziell unterstützen soll. Nachdem in den vergangenen Jahren einzelne Projekte, wie Hilfe für die Ebola-Waisen, Flüchtlingshilfe für Kinder europaweit und für die Rohingya-Kinder in Bangladesch gefördert wurden, geht unsere Spende 2018 an die Nothilfe der SOS-Kinderdörfer.
SOS-Nothilfe Aktionen
Im Gegensatz zu langfristig angelegten Projekten, sind Nothilfe-Aktionen auf akute Krisensituationen ausgerichtet. Unter die SOS-Nothilfe fallen vor allem auch Krisen, die keine Schlagzeilen machen. Oft sind es regional begrenzte Krisen und Katastrophen, die auf wenig oder gar kein Medieninteresse stoßen.
Aus dem “Topf” der SOS-Nothilfe werden Hilfsprogramme auf der ganzen Welt finanziert. Das ermöglicht eine schnelle und unbürokratische Unterstützung, mit der SOS-Mitarbeiter auf Not- und Krisensituationen im Umfeld der SOS-Kinderdörfer und SOS-Einrichtungen reagieren können.
Die Nothilfe-Aktionen gehen immer von den SOS-Kinderdörfern im jeweiligen Land aus, damit eine schnelle, effiziente und nachhaltige Hilfe ermöglicht werden kann. Sie werden mit den örtlichen und nationalen Behörden abgestimmt und meist in Kooperation mit anderen Hilfsorganisationen durchgeführt. Die humanitäre Soforthilfe geht dabei oftmals in langfristige Aufbau- und Entwicklungsprojekte über.
Im ersten Schritt: Leben retten
Soforthilfe mit Lebensmitteln, Kleidung und Medikamenten. Krankheiten wie Durchfall sind besonders für kleine Kinder lebensbedrohlich.
Notunterkünfte: Obdachlose Familien, Flüchtlingskinder, Kriegswaisen und unbegleitete Kinder werden in provisorischen Unterkünften oder in SOS-Kinderdörfern aufgenommen.
Familienzusammenführung: SOS-Mitarbeiter versuchen in Zusammenarbeit mit den Behörden Familien zu vereinen, die im Chaos getrennt wurden.
Psychologische Betreuung: Kinder in Kriegs- und Katastrophengebieten erleben Entsetzliches. SOS-Helfer betreuen daher traumatisierte Kinder psychologisch.
Nothilfe-Kitas: In Nothilfe-Tagesstätten wird provisorisch Unterricht und Betreuung für Kinder angeboten, während ihre Eltern z.B. ihre Häuser wieder aufbauen.
Im Anschluss: Aufbauhilfe
Wiederaufbauhilfe: Familien, die durch Naturkatastrophen obdachlos geworden sind, erhalten Baumaterial und Hilfe für den Wiederaufbau ihrer Häuser. Gemeinden werden durch das Bohren von Brunnen mit sauberem Trinkwasser versorgt oder beim Bau von Schulen unterstützt.
Langfristige Hilfsprojekte: Häufig entstehen aus der Nothilfe neue SOS-Kinderdörfer, Sozialzentren oder SOS-Kliniken.
Wenn auch Sie aktiv werden wollen, packen Sie doch ein SOS-Hilfspaket: Wählen Sie Hilfsgüter für die SOS-Nothilfe und ermöglichen Sie Hilfe, wo sie dringend benötigt wird.
Geflüchtet vor der Gewalt in ihrer Heimat: Rohingya-Kinder im Balukhali-Camp in Bangladesch. Foto: Abir Abdullah / European Pressphoto-Agency
Ihre Dörfer wurden niedergebrannt und unzählige Menschen ermordet. Mehr als eine halbe Million Rohingya sind vor der Gewalt in ihrer Heimat Myanmar ins Nachbarland Bangladesch geflohen. Über die Hälfte der Flüchtlinge sind Kinder und brauchen dringend Hilfe.
Schutz, Nahrung und Zuwendung sollten Grundrechte für alle Kinder auf der Welt sein. Um dem ein Stück näher zu kommen, unterstützen wir seit vielen Jahren die Kinderhilfsorganisation SOS-Kinderdörfer weltweit. In über 130 Ländern setzt sich die Nichtregierungsorganisation nachhaltig für Bildung, medizinische und familiäre Hilfe, sowie Kinderrechte, ein.
Auch dieses Jahr setzen wir uns für die Rechte von Kindern ein, die Schutz benötigen.
Ein aktuelles Thema ist das Leid der Rohingya-Kinder in Bangladesch. Die Rohingyas sind eine der am stärksten verfolgten Minderheiten weltweit. Erst Ende August diesen Jahres ist die Lage vor Ort wieder eskaliert. Viele Kinder mussten nach Bangladesch fliehen, wo in den Flüchtlingscamps unmenschliche Bedingungen herrschen. Es sind rund 145.000 Flüchtlingskinder betroffen.
Rohingya Flüchtlinge in Bangladesch Foto: Abir Abdullah / European Pressphoto-Agency
Rohingya Flüchtlinge in Bangladesch Foto: Abir Abdullah / European Pressphoto-Agency
Die SOS-Helfer vor Ort sorgen für den Schutz, die Betreuung und die Versorgung von Rohingya-Kindern in den Flüchtlingslagern. Sie leisten psychologischen Beistand, medizinische Hilfe und helfen Kindern, die auf der Flucht von ihren Eltern getrennt wurden, ihre Angehörigen wieder zu finden
Die Organisation SOS-Kinderdörfer weltweit hilft nicht nur in akuter Not, sondern langfristig um Kindern ein würdiges Leben und einen guten Start ins Erwachsenenleben zu ermöglichen.
Die SOS-Kinderdörfer Bangladesch sorgen daher seit über 40 Jahren unter schwierigsten klimatischen und wirtschaftlichen Bedingungen dafür, dass Kinder nicht alleine überleben müssen, sondern ein behütetes Zuhause bekommen.
Unsere Spende geht in diesem Jahr daher an die Rohingya-Kinder in Bangladesch. Falls Sie zusätzlich ein Zeichen für mehr Gerechtigkeit gegenüber Schutzbedürftigen setzen möchten, können Sie sich hier über die Aktion informieren: Link auf die Spendenseite der SOS Kinderdörfer.
Mit dem Anbruch des Informationszeitalters hat sich mehr und mehr gezeigt, dass Werbung mit digitalen Hilfsmitteln noch individueller auf den jeweiligen Adressaten zugeschnitten werden kann, als je zuvor. Umso mehr Daten aber zu Werbezwecken erhoben, übermittelt und verarbeitet werden, desto mehr ist das Datenschutzrecht gefragt, um den Einzelnen vor Verstößen der Unternehmen zu schützen.
Zunehmend ins Blickfeld geraten sind in diesem Zusammenhang sogenannte Facebook Custom Audiences, häufig in Verbindung mit Facebook-Pixels. Was sich hinter diesen Begriff verbirgt, wie die Verfahren jeweils funktionieren und was beachtet werden sollte, erklärt der heutige Beitrag von Dr. Mathias Schneider in unserer Reihe zum Onlinerecht.
Was bedeutet „Facebook Custom Audiences“?
Dr. Mathias Schneider: Der Begriff „Facebook Custom Audiences“ (= benutzerdefinierte Zielgruppe) beschreibt eine Form des Marketings auf Facebook, bei der bestimmte Zielgruppen gezielt mit für sie passenden Werbeanzeigen von Unternehmen konfrontiert werden, zu denen bereits eine Verbindung besteht. Bei den werbenden Unternehmen handelt es sich häufig um Onlineshop-Betreiber.
Wie werden Nutzer Teil von „Custom Audiences“?
Dr. Mathias Schneider: „Facebook Custom Audiences“ ist als Oberbegriff zu verstehen. Um eine solche Zielgruppe zu generieren, stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Facebook verwendet hier Verfahren mit sog. Pixels ( „Custom Audiences from Website“) und Verfahren über hochgeladende Kundenlisten ( „Custom Audiences from File“).
Bei der Methode „Custom Audiences from Website“ bettet der Inhaber einer Internetseite sogenannte Facebook-Pixels in diese ein, um damit nachverfolgen („tracken“) zu können, wer seine Seite besucht hat. Anhand des Nutzerverhaltens wird ein Profil erstellt, das anschließend mit Facebook-Profildaten abgeglichen wird. Je größer die Übereinstimmung, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass bei der Werbung auf Facebook mit Inhalten des zuvor besuchten Unternehmens ein „Treffer“ gelandet wird. Streuverluste sind hier im Vergleich zu nur willkürlich ausgewählten Inhalten weitaus geringer.
Noch präzisere Ergebnisse liefert die Erstellung von Custom-Audiences über Kundenlisten („Custom Audiences from File“). Bei dieser Variante wird eine Kundenliste durch das Unternehmen erstellt. Diese enthält Nutzerdaten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern. Anschließend kann diese bei Facebook hochgeladen werden.
Facebook-Erklärung zur Custom Audience-Variante mit Kundenliste
Warum ist dies in datenschutzrechtlicher Hinsicht problematisch?
Dr. Mathias Schneider: Der Grund, warum diese Verfahren in datenschutzrechtlicher Hinsicht bedenklich sind, ist die Übermittlung der Nutzerdaten durch werbende Unternehmen an Facebook. Im Einzelnen:
Bei „Facebook Custom Audiences“ stehen Verschlüsselungsverfahren im Vordergrund, die laut Facebook eine sichere Datenübermittlung gewährleisten. Dabei werden die Kundendaten zunächst verschlüsselt, bevor sie an Facebook übertragen werden. Sie liegen dann nur noch in einer Zeichenabfolge vor (sogenannter Hashwert), die keinen Hinweis auf die Identität des Kunden liefert. Anschließend vergleicht Facebook diesen Hashwert mit den Daten, die im Rahmen der Facebook-Nutzung erhoben und auf gleichem Wege verschlüsselt wurden. Durch diesen Abgleich kann Facebook herausfinden, welcher Kunde auch Facebook-Nutzer ist und diesem maßgeschneiderte Werbung vorhalten.
Der Knackpunkt ist nun die Frage, ob es sich bei den Daten trotz Verschlüsselung um personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) handelt. Das Gesetz versteht darunter „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person (Betroffener)“. Darunter fallen also insbesondere Name und E-Mail-Adresse eines Nutzers.
Von Seiten der Datenschutzbehörden, die im Rahmen ihrer Datenschutzaufsicht Unternehmen kontrollieren, hat sich bisher nur das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) zu dieser Problematik geäußert. Zwölf verantwortliche Stellen seien geprüft worden, heißt es im Tätigkeitsbericht des BayLDA für die Jahre 2015/2016. Diesem Tätigkeitsbericht ist auch zu entnehmen, dass das Verfahren Facebook Custom Audiences durchaus kritisch gesehen wird. Zwar würden die Nutzerdaten vor der Übermittlung anonymisiert bzw. pseudonymisiert. Da Facebook selbst aber den Abgleich zwischen den übermittelten Kundendaten und den eigenen Nutzerdaten durchführe, könne es durch das Zusammenführen dieser Daten die hinter den Daten stehende Person bestimmen und somit den erforderlichen Personenbezug im Sinne des § 3 BDSG herstellen.
Gilt für die Facebook-Pixels etwas anderes als für die Variante mit Kundenliste?
Dr. Mathias Schneider: Auch die Facebook-Pixels gelten als datenschutzrechtlich problematisch. Hier muss aber früher angesetzt werden, und zwar bereits bei der Erhebung der Daten mithilfe des Pixels. Ergänzend findet das Telemediengesetz (TMG) Anwendung. § 15 Abs. 3 TMG erlaubt das Erstellen von Nutzungsprofilen zu Werbezwecken bei der Verwendung von Pseudonymen, sofern der Nutzer nicht widerspricht. Im Übrigen ist es unzulässig, wenn die Nutzungsprofile mit den Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden.
Teilweise wird schon infrage gestellt, ob überhaupt von einem Pseudonym die Rede sein kann, wenn die spätere Zusammenführung der erstellten Nutzungsprofile mit den vorhandenen Facebook-Daten wieder zu einer Bestimmbarkeit der natürlichen Person führt. Durch diese ergänzenden Informationen wird das Pseudonym jedenfalls „entschlüsselt“.
Im Rahmen der Übermittlung der Daten an Facebook gilt nichts anderes als bei der Variante mit der Kundenliste: Durch die Zusammenführung der Datensätze wird ein Personenbezug im datenschutzrechtlichen Sinne hergestellt.
Welche Folge hat die Einordnung von Facebook Custom Audiences als Übermittlung personenbezogener Daten?
Dr. Mathias Schneider: Durch den Personenbezug in ist eine Übermittlung der Daten in beiden Varianten (Custom Audiences from File und Custom Audiences from Website) nur dann zulässig, wenn eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt oder der Betroffene sich damit einverstanden erklärt hat (§ 4 Abs. 1 BDSG). Da die gesetzlichen Erlaubnistatbestände in diesem Fall nicht eingreifen, kommt es entscheidend auf eine vor der Übermittlung der Daten abgegebene, wirksame Einwilligung an.
Wie kann eine Einwilligung wirksam eingeholt werden?
Dr. Mathias Schneider: Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, dass der Nutzer sie ausdrücklich erklärt hat. Um dies sicherzustellen, könnte das Anklicken einer Checkbox auf der Seite des werbenden Unternehmens ein geeignetes Mittel sein. Gleichzeitig muss dort unter anderem noch darüber informieren, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden sollen, nämlich zur Erstellung von Custom Audiences bei Facebook. Dies sollte in jedem Fall kritisch geprüft werden.
Facebook zu Verwendungsmöglichkeiten des Pixels
Was gilt für die Erstellung eines Nutzungsprofils mittels Facebook-Pixel?
Dr. Mathias Schneider: Während es für die Übermittlung der Daten bei der Pixels-Variante darauf ankommt, dass der Internetseiten-Betreiber seinerseits die Einwilligung vom Nutzer einholt, reicht es für die Erhebung der Daten nach § 15 Abs. 3 TMG aus, wenn ihm die Möglichkeit gegeben wird, dem zu widersprechen. Als technische Möglichkeit hierfür bietet sich das Abwählen einer Checkbox an (Opt-Out). Zudem muss in der Datenschutzerklärung über das Erstellen des Nutzungsprofils aufgeklärt werden.
Welche Konsequenzen können drohen, wenn Custom Audiences nicht rechtmäßig eingesetzt werden?
Dr. Mathias Schneider: Von Seiten der Datenschutzbehörden können Untersagungen ausgesprochen werden, die in der Regel mit einem Zwangsgeld im Falle der Nichtbefolgung verbunden werden. Auch Bußgelder von bis zu 300.000 Euro sind denkbar. Die Maximalhöhe der Bußgelder steigt mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 noch weiter an. Doch auch Mitbewerber können sich an der rechtswidrigen Verwendung von Custom Audiences stören und Abmahnungen verschicken oder sogar klagen. Auch die betroffenen Nutzer selbst können die Unternehmen abmahnen, die ihre Daten unerlaubt übermittelt haben.
Wie sollte man mit dem Thema Facebook Custom Audiences nun also umgehen?
Dr. Mathias Schneider: Die Verwendung von Custom Audiences muss als äußerst problematisch bewertet werden. Mit dem BayLDA hat erstmalig eine Behörde ihr Augenmerk auf diese Art des Marketings gelegt und als kritisch bewertet. Kann daher nicht auf die Verwendung von Custom Audiences verzichtet werden, sollte alles unternommen werden, um eine wirksame Einwilligung des Nutzers einzuholen.
Damit Sie nicht in die Rechtsfalle tappen, haben wir für Sie die relevantesten Themen rund um das Thema „Onlinerecht“ in Zusammenarbeit mit Medienanwalt Dr. Mathias Schneider der Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte mbB zu einem Leitfaden gebündelt. Diesen können Sie sich als PDF-Dokument kostenlos herunterladen. Hier geht’s zum Leitfaden:
Dr. Mathias Schneider ist Rechtsanwalt bei der Sozietät Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte mbB (HLFP) und dort auf IT-Recht sowie Datenschutz spezialisiert. Besondere Schwerpunkte liegen dabei im Bereich des E-Commerce und des Online-Marketing.In seiner Ausbildung verbrachte er Stationen in Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam) und Sydney (Australien). Danach war er promotionsbegleitend zunächst an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz (Prof. Dr. Busche) und am Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz tätig.
Dr. Schneider publiziert regelmäßig Fachbeiträge zum IT-Recht und ist gefragter Referent auf fachspezifischen Veranstaltungen, zuletzt beispielsweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Apps. Seine Promotion erwarb er mit einer Arbeit über die Rechtsbeziehungen in virtuellen Welten.
Vermeidung rechtlicher Fehler in Pressemitteilungen – 12 Tipps
Professionelle und zugleich qualitativ hochwertige Pressemitteilungen sind die Basis für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit. Als Grundlage für die Professionalität ist es wichtig, Pressemitteilungen immer sachlich und regelkonform zu schreiben.
5 Tipps: So machen Sie Ihre Bilder und Grafiken rechtssicher
Ein gutes Bild oder eine ansprechende Grafik darf heute in einer Online-Pressemitteilung nicht mehr fehlen. Bei der Nutzung von Bildern, Grafiken und Videos gibt es rein rechtlich aber einiges zu beachten.
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die jedes Unternehmen betrifft und einen neuen europaweit einheitlichen Datenschutzstandard schafft. Bis dahin müssen zahlreiche Vorbereitungen getroffen werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Unternehmen stehen hier unter großem Druck, da Verstöße mit der neuen Rechtslage viel stärker sanktioniert werden. Bußgelder von bis zu 20.000.000 EUR oder von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes sind möglich. Rechtsanwalt Dr. Mathias Schneider erläutert, worauf es jetzt ankommt. Am Ende des Beitrags finden Sie eine kostenlose Checkliste.
Was ist die Datenschutzgrundverordnung und welche Neuerungen bringt sie mit sich?
Dr. Mathias Schneider: Das Ziel der Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) ist die Vereinheitlichung des Datenschutzstandards innerhalb der Europäischen Union. Die Unterschiede der bislang gültigen nationalen Gesetze sollen damit beseitigt werden. Die DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und enthält zahlreiche neue Regelungen wie etwa zur datenschutzrechtlichen Einwilligung, zur Stellung des Datenschutzbeauftragten und zur erweiterten Haftung bei Datenschutzverstößen. Auch die bereits heute geltenden Betroffenenrechte wurden erweitert und ergänzt. Außerdem wurde die Reichweite des europäischen Datenschutzrechts durch die DSGVO erheblich ausgeweitet. Die neuen Vorgaben müssen global tätige Unternehmen mitunter sogar in Drittstaaten umsetzen.
Wie wirkt sich die DSGVO auf mein Unternehmen aus?
Dr. Mathias Schneider: Im Gegensatz zu europäischen Richtlinien müssen Verordnungen nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Sie gelten unmittelbar ab Inkrafttreten. Neben den bereits schon heute bestehenden Vorgaben gibt es auch neue Pflichten, die fast alle Unternehmen betreffen. Die negativen Konsequenzen bei Nichtbeachtung der neuen Regelungen können enorm sein. Das wird auch mit Blick auf die Bußgelder deutlich, die bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verhängt werden können. Sie wurden durch die DSGVO empfindlich erhöht und können sich nun auf bis zu 20.000.000 EUR oder bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes belaufen.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Dr. Mathias Schneider: Da die Zeit bis zum Inkrafttreten der DSGVO langsam knapp wird, sollten Unternehmen dringend ihre eigene Betroffenheit prüfen und Vorbereitungen treffen, um den neuen Vorgaben zu entsprechen. Bereits bestehende Datenschutzkonzepte müssen auf ihre Eignung für den neuen Rechtsrahmen überprüft werden. Sollte noch gar keines vorhanden sein, wird es nun höchste Zeit.
Das inzwischen durch den deutschen Gesetzgeber erlassene Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG-EU) komplettiert den neuen Rechtsrahmen. Das alte BDSG wird damit durch ein neues ersetzt. Es tritt zeitgleich mit der DSGVO in Kraft und muss ebenfalls berücksichtigt werden.
Um Unternehmen die Vorbereitung auf die neuen Regelungen zu erleichtern, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Merkposten zusammengestellt, die zur Vorbereitung auf die DSGVO zur Hand genommen werden sollte.
Damit Sie nicht in die Rechtsfalle tappen, haben wir für Sie die relevantesten Themen rund um das Thema „Onlinerecht“ in Zusammenarbeit mit Medienanwalt Dr. Mathias Schneider der Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte mbB zu einem Leitfaden gebündelt. Diesen können Sie sich als PDF-Dokument kostenlos herunterladen. Hier geht’s zum Leitfaden:
Dr. Mathias Schneider ist Rechtsanwalt bei der Sozietät Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte mbB (HLFP) und dort auf IT-Recht sowie Datenschutz spezialisiert. Besondere Schwerpunkte liegen dabei im Bereich des E-Commerce und des Online-Marketing.In seiner Ausbildung verbrachte er Stationen in Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam) und Sydney (Australien). Danach war er promotionsbegleitend zunächst an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz (Prof. Dr. Busche) und am Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz tätig.
Dr. Schneider publiziert regelmäßig Fachbeiträge zum IT-Recht und ist gefragter Referent auf fachspezifischen Veranstaltungen, zuletzt beispielsweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Apps. Seine Promotion erwarb er mit einer Arbeit über die Rechtsbeziehungen in virtuellen Welten.
Vermeidung rechtlicher Fehler in Pressemitteilungen – 12 Tipps
Professionelle und zugleich qualitativ hochwertige Pressemitteilungen sind die Basis für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit. Als Grundlage für die Professionalität ist es wichtig, Pressemitteilungen immer sachlich und regelkonform zu schreiben.
5 Tipps: So machen Sie Ihre Bilder und Grafiken rechtssicher
Ein gutes Bild oder eine ansprechende Grafik darf heute in einer Online-Pressemitteilung nicht mehr fehlen. Bei der Nutzung von Bildern, Grafiken und Videos gibt es rein rechtlich aber einiges zu beachten.
Ein Gastbeitrag von Miki Vayloyan, Business Development Manager Media Intelligence bei LexisNexis
Ende Juni 2017 wurde bekannt, dass die Europäische Union Google mit einer Strafe in Höhe von 2,7 Mrd. US-Dollar aufgrund der Verletzung des Kartellrechts belegt hat. Die EU vertrat die Auffassung, dass Google „seine dominante Position durch systematische Begünstigung“ seiner eigenen Einkaufs-Vergleichsportale ausgenutzt hat, während die Listen der Konkurrenten zurückgesetzt wurden.
Das ist nicht ohne Ironie, denn in einem kürzlich eingereichten Gesuch der News Media Alliance (NMA), einer Koalition von mehr als 2.000 US-amerikanischen und kanadischen Zeitungen, hat diese vom Kongress eine eingeschränkte Befreiung vom Kartellrecht erbeten, wodurch es möglich wäre, dass Nachrichtenorganisationen mit Facebook und Google wie Gewerkschaften verhandeln könnten. Einige sind der Meinung, dass die Internetgiganten ihre Dominanz nur dadurch erlangt haben, dass sie kartellrechtliche Vorschriften verletzt haben.
Wird der US-Kongress diese kartellrechtliche Ausnahme gewähren und Nachrichten-Herausgebern erlauben, sich am Verhandlungstisch mit Google und Facebook zu treffen? Das ist noch nicht klar. Das Gesuch der Medien wird der von den Republikanern kontrollierte Kongress möglicherweise nicht so begeistert aufnehmen. Und wie sieht es mit anderen Regierungen auf der Welt aus? Sind sie erleichtert, dass sie Maßnahmen ergreifen können, da die EU-Gesetzgeber eine harte Haltung einnehmen?
Fake News als Topergebnisse der Suchmaschinen
Klar ist auf jeden Fall, dass Fake News weiterhin die News-Feeds von Facebook, die Topergebnisse der Suchmaschine von Google sowie WhatsApp und anderer Nachrichtendienste dominieren. Ob es nun an der Unfähigkeit von Facebook und Google liegt oder ob es Absicht ist, Facebook und Google haben noch keine erfolgreichen Maßnahmen ergriffen, um die Richtigkeit von Meldungen, die von anerkannten Nachrichtenvereinigungen unterstützt werden, zu garantieren. Immerhin wurde aber ein erster Versuch unternommen, das Problem in den Griff zu bekommen, indem die Unternehmen ihre Algorithmen angepasst haben.
1,2 Milliarden Nutzer weltweit nutzen den Instant-Messenger WhatsApp und tragen – bewusst oder unbewusst – zur Verbreitung von Fake News bei. Denn die Informationen verbreiten sich rasend schnell und ohne Kontrolle durch Mitglieder einer Social-Media-Gemeinde. Shammas Oliyath und Balkrishna Birla haben check4spam gegründet, um Fake News aufzudecken, die auf WhatsApp kursieren. Allerdings funktioniert das bisher nur mit großem manuellen Aufwand. Nutzer müssen Geschichten identifizieren, die sie mit Hilfe von check4spam prüfen lassen möchten. Obwohl es bereits seit einiger Zeit viele andere Seiten zur Überprüfung von Fakten gibt und immer neue hinzukommen, können diese Fact-Checking-Seiten nicht der riesigen Menge an Geschichten Herr werden, die täglich auftauchen.
Wie können wir die Fake News-Krise bewältigen?
Wessen Fehler ist dieser Anstieg an Fake News? Ist es die Schuld von Google, Facebook und WhatsApp? Liegt es an den staatlichen Vorschriften? Oder am Mangel staatlicher Vorschriften? Oder liegt es letztendlich an uns Verbrauchern, die es bevorzugen, unsere Nachrichten aus sozialen und kostenlosen Medien zu beziehen anstatt von angesehenen, kostenpflichtigen Nachrichtenquellen?
Vielleicht ist es auch egal. Tatsache ist, dass echte Nachrichten Geld kosten. Gute Nachrichten sind zeitraubend und teuer. Der NMA-Präsident und CEO David Chavern erklärt: „Facebook und Google beschäftigen keine Reporter. Sie wühlen sich nicht durch öffentliche Unterlagen, um Korruption aufzudecken, sie entsenden keine Korrespondenten in Kriegsgebiete und nehmen nicht an der Sportveranstaltung in der letzten Nacht teil, um die Höhepunkte mitzubekommen.”
Konsequenzen des blinden Vertrauens auf kostenfreie Nachrichten
Wenn wir weiterhin diese kostenlosen (oder sehr günstigen) Nachrichtenquellen in weniger kritischen Situationen nutzen, dann liegt es an uns, herauszufinden, ob diese wahr sind. Diese Tipps zum Aufstöbern von Fake News wurden bereits häufig genannt, aber hier sind noch einmal einige der wichtigsten:
Suchen Sie nach ungewöhnlichen URLs oder Seitennamen, einschließlich solchen, die mit „.co“ enden.
Suchen Sie nach Anzeichen für „Boulevard“- Qualität, wie zum Beispiel Wörtern in GROSSBUCHSTABEN, Überschriften mit auffälligen Grammatikfehlern oder kühnen Behauptungen ohne Quellenanagaben.
Prüfen Sie die Veröffentlichungsdaten. Alte Nachrichten, die als aktuell dargestellt werden, oder fehlende Datumsangaben sind insgesamt als verdächtig zu betrachten.
Prüfen Sie den Abschnitt „Über uns“ auf einer Seite. Wenn diese Informationen nicht vorhanden sind, fragen Sie sich warum.
Prüfen Sie, ob andere glaubwürdige Hauptnachrichtenquellen die gleichen Nachrichten melden.
Prüfen Sie mehrere Quellen, bevor Sie einer Nachricht vertrauen.
Wir sind Fake News nicht gnadenlos ausgesetzt. Es ist sicherlich lästig, diese zu überprüfen, zwei- und dreifach die Quellen und Grundlagen zu prüfen, indem wir auf mehrere Kanäle zugreifen, oder unseren Puls fühlen, um sicherzustellen, dass wir keinen Sensationsnachrichten aufsitzen.
Wenn Sie Ihre Nachrichten von Facebook oder anderen sozialen Medien, Google oder einer Vielzahl der anderen kostenlosen Webquellen ohne Verifizierung durch mehrere angesehene Nachrichtendienste erhalten haben, nun, dann haben Sie das bekommen, was Sie auch bezahlt haben.
Buchvorstellung “Fit für die Next Economy. Zukunftsfähig mit den Digital Natives” von Anne M. Schüller und Alex T. Steffen
Die Digitalisierung schaltet gerade den Turbo ein. Der größte Umbruch aller Zeiten steht an. Wie Unternehmen den schaffen? Indem sie sich das Potenzial und die Talente derjenigen zunutze machen, denen die Zukunft gehört: Millennials, die ins Internetzeitalter hineingeborenen Digital Natives.
Mit digitaler Kernkompetenz, einem enorm hohen Tempo und einem Riecher für Innovationen treiben Millennials neue Geschäfts-, Vertriebs-, Marketing-, Organisations-, Finanzierungs-, Kommunikations- und Kaufmodelle voran. Sie leben anders, sie arbeiten anders, sie lernen anders. Und sie konsumieren auch anders.
Sie haben, von tradierten Methoden völlig entkoppelt, längst eine Parallelwelt erschaffen, die sich der Old Economy, wenn überhaupt, nur ansatzweise erschließt. Zunehmend definiert die junge Generation unsere Zukunft – und auch den Handlungsspielraum, den die Anbieter darin haben.
Die junge Generation hilft der Old Economy
Die Generation der Millennials kann der Old Economy helfen, sich auf das Neuland der Zukunft mit seinen immer rasanteren Zyklen vorzubereiten. Der Wandel hin zur Next Economy wird wohl nur dann wirklich gelingen, wenn die „Jungen“ zu Mentoren der „Alten“ werden – sowohl strategisch als auch operativ.
Wer die Zukunft erreichen will, muss fit und attraktiv sein für die Lebenswelt dieser Generation. Denn es ist deren Welt, in die wir uns hineinbewegen. Anstatt also über das Jungvolk zu schimpfen, es sich gefügig machen zu wollen oder Generationenkonflikte heraufzubeschwören, sollte die Wirtschaft besser ihre Chance darin erkennen – und schnellstmöglich nutzen.
Jeder Transformationsprozess zugleich auch eine unternehmenskulturelle Herausforderung
Dass in dieser neuen, rasanten Businesswelt Veränderungen notwendig sind, ist jedem Manager inzwischen wohl klar. Doch leider wird bei der omnipräsenten Diskussion um Digitales gerne vergessen: Jeder Transformationsprozess ist immer zugleich auch eine unternehmenskulturelle Herausforderung.
Das Heil ist nicht nur in Technologien zu finden. Wem es nicht gelingt, die Menschen mitzunehmen, wird scheitern. Das Digitale macht vielleicht 20 Prozent aus, 80 Prozent ist Transformation. Zwingend betrifft der Veränderungsdruck auch die Organisationsstrukturen, die Arbeitsmodelle und die Führungsprozesse. „New Work“ steht überall an.
Hier tritt die Millennial-Generation auf den Plan. Sie ist die bestausgebildetste und zugleich kreativste Generation, die es je gab. Sie will nicht herrschen, sondern gestalten. Der Wandel, den sie technologisch und kulturell bereits in Gang gesetzt hat, wird der größte aller Zeiten sein. Sie wird futuristisches Neuland besiedeln und Science Fiction vor unseren Augen wahr werden lassen.
Als digital fitte, vielseitig interessierte und global geprägte Generation erkennen Millennials Potenziale blitzschnell, können Marktdifferenzen identifizieren und Lösungen ganz neu kombinieren. Mit ständiger Veränderung umzugehen, darin sind sie erprobt. Komplexität meistern sie bestens. Sie sind Teamplayer, dialogbereit und bestens vernetzt. Und sie haben im Dschungel der Optionen immer einen Plan B.
Die junge Generation ist längst digital transformiert
Millennials lehnen sich, und das ist der wohl größte Unterschied zur Transformationsgeneration der 68er, nicht gegen Altes auf. Sie machen, ganz unaufgeregt, einfach neu. Digitale Transformation? Da reiben sie sich verwundert die Augen. Was sollen sie da transformieren? In einem digital transformierten Kosmos leben sie längst. Und wenn sie Arbeitswelten schaffen, dann sind diese daran adaptiert.
Domänen, in die sich tradierte Unternehmen erst noch mühsam hineindenken müssen, sind für Millennials seit Langem vertrautes Terrain. Ihre Grundversorgung heißt Essen, Trinken, Schlafen, WiFi. Sie bewegen sich ständig in Schwärmen, die in den Weiten des Web ihre Heimat haben. Das für sich zu nutzen, sich von jungen Gedanken und frischen Ideen inspirieren zu lassen, genau das macht den Unterschied zwischen den zukünftigen Überfliegern der Wirtschaft und dem Rest.
Natürlich ist die Erfahrung der Älteren nach wie vor wertvoll. Und zweifellos können die Juniors vom Wissen der Seniors sehr profitieren. Doch wirklich vorankommen werden etablierte Unternehmen fortan nur dann,
wenn sie von der Arbeitsweise der Jungunternehmer und Startups, den Treibern des ökonomischen Wandels, lernen wollen, und
wenn sie die jungen Menschen, die im Unternehmen angestellt sind, aktiv in strategische und operative Entscheidungen einbeziehen.
Solches Vorgehen bringt etablierte Marktplayer am ehesten dazu, erstens agiler zu werden, zweitens digitaler zu denken, drittens kollaborativer zu handeln und Disruptives viertens zu wagen. Diese vier Facetten werden wohl die Erfolgsparameter der Next Economy sein.
Alex T. Steffen (Jahrgang 1990) ist Unternehmensberater mit Fokus Innovation und Digitale Transformation. Zuvor war er Angestellter in analogen Unternehmen und digitalen Startups. Daher kennt er in Bezug auf die Arbeitswelt beide Seiten. Er hat einen Bachelor of Science in International Business. Durch seine Keynotes und Workshops hilft er Unternehmen dabei, in Zeiten des Wandels agiler und robuster zu werden. Kontakt: www.alextsteffen.com
Anne M. Schüller ist Managementdenker, Keynote-Speaker, mehrfach preisgekrönte Bestsellerautorin und Businesscoach. Die Diplom-Betriebswirtin gilt als Europas führende Expertin für das Touchpoint Management und eine kundenfokussierte Unternehmenstransformation. Sie zählt zu den gefragtesten Rednern im deutschsprachigen Raum. Zu ihrem Kundenkreis zählt die Elite der Wirtschaft. Kontakt: www.anneschueller.de